
Rosenkrieg führt vor Gericht


40-jähriger Neuburger unterstellt dem neuen Partner seiner Ex, einem Polizisten, Kindesentführung
Ein 40 Jahre alter Neuburger hat einen Polizisten der Kindesentführung beschuldigt und stand deshalb gestern wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht. Der Mann hatte heuer im März über mehrere Tage den Aufenthaltsort seiner damals sechsjährigen Tochter nicht gekannt, wusste lediglich, dass seine Ex-Lebensgefährtin mit dem Kind bei ihrem neuen Freund eingezogen war – eben jenem Polizeibeamten. Um dessen Adresse zu erfragen, wandte er sich telefonisch an dessen Dienststelle, die Neuburger Inspektion, und schilderte seinen Fall. Dabei äußerte er auch die Vermutung, der neue Partner seiner Ex habe seine Tochter „entführt oder verschleppt“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Reicherl folgte dieser Auffassung, sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 750 Euro (30 Tagessätze zu je 25 Euro). „Entscheidend ist“, so Reicherl an den Mann gewandt, „dass Sie bei der Polizei angerufen und falsche Dinge gesagt haben“. Allerdings erkannte der Richter die „emotional aufgeladene Situation“, die den Neuburger zu diesem Telefonat veranlasst hatte.
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