
Silvester: Diese Regeln gelten im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

In diesem Jahr wird Silvester ganz anders. Was zum Jahreswechsel in Neuburg-Schrobenhausen erlaubt und verboten ist.
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können Feuerwerksfreunde das neue Jahr nicht wie gewohnt begrüßen, da sie einige Regelungen beachten müssen. Darauf weist das Landratsamt hin.
So gelten für private Treffen keine Sonderregelungen. Das heißt: Treffen sind an Silvester und Neujahr nur möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands. Die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen darf nicht überschritten werden. Die zu den beiden Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazugerechnet.
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