
Prozess um Windkraftanlage in Ammerfeld: Wie lästig darf ein Windrad sein?


Während der Bundestag in Berlin den Atomausstieg bis 2022 beschlossen hat, waren sich zur selben Zeit im Landgericht Augsburg die Parteien alles andere als einig.
Während gestern der Bundestag in Berlin mit überragender Mehrheit den Atomausstieg bis 2022 beschlossen hat, waren sich zur selben Zeit im Sitzungssaal 281 des Landgerichts Augsburg die Parteien alles andere als einig. Denn die Frage, ob das Windrad zwischen Ammerfeld, Kienberg und Burgmannshofen nun tatsächlich zu laut ist, konnte gestern auch nach vierstündiger Verhandlung nicht geklärt werden.
Dabei stellt sich zumindest für das Klägerehepaar aus Burgmannshofen diese Frage gar nicht. Seitdem das Windrad seine Kreise dreht, beschweren sich nicht nur sie, sondern viele andere Anwohner über einen schlafraubenden Lärm. Beinahe ein Dutzend von ihnen saß gestern auch in der Verhandlung. Besonders belastend sei die Tonhaltigkeit des Geräuschs, das das Ehepaar nach den Worten ihres Verteidigers Armin Brauns als „laut tropfenden Wasserhahn“ beschreibt. Ihre Wut richtete sich – wie die Leute in den umliegenden Dörfern immer wieder betonen – nicht per se gegen das Windrad. Sie fordern vielmehr, dass die Geräuschkulisse innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt und gleichzeitig das eintönige Klopfen aufhört.
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