Bergheim bietet Landratsamt die Stirn
Die Petition ist überarbeitet und soll demnächst an den Landtag verschickt werden. Gemeinde bezweifelt, ob Behörde ihren Aufsichtspflichten gerecht werden würde.
„Es geht doch!“ Nach der teils harschen Kritik vergangene Woche zum Petitionstext von VG-Geschäftsführer Josef Lux, war Gemeinderätin Claudia Heinzmann in der Sitzung am Mittwochabend mit der überarbeiteten Version schon deutlich zufriedener. Wie berichtet, will sich die Gemeinde Bergheim gegen die Verfüllung der Attenfelder Lehmgrube mit teilweise belastetem Material wehren. Weil die Gemeinderäte (mit Ausnahme von Engelbert Winter) gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamts wegen der geringen Erfolgsaussichten nicht klagen wollten, versuchen sie es nun auf politischem Weg über eine Petition an den Bayerischen Landtag.
Neben Josef Lux hatten sich auch Claudia Heinzmann und Engelbert Winter Gedanken über die Formulierung des Petitionstextes gemacht. „Der Graben ist nur noch eine schmale Spalte. So viel ist zwischen den Texten nicht mehr um“, sagte sie versöhnlich. Denn noch eine Woche zuvor war Lux für seinen „unkonkreten“ Erstentwurf scharf kritisiert worden. Nichtsdestotrotz wollte Bürgermeister Michael Hartmann den Umgangston in der vergangenen Sitzung nicht unkommentiert lassen. „Die Diskussion entsprach nicht einem Gremium, die das Beste für die Gemeinde herausholen will“, sagte er. Er mahnte deshalb zu einem sachlichen Dialog miteinander. Nachdem sich die Angesprochenen (Claudia Heinzmann, Engelbert Winter und Emmi Böhm) kurzfristig in Verteidigungsposition brachten, beruhigten sich die Gemüter allerdings wieder schnell – wohl auch deshalb, weil die Sitzung knapp eine Stunde zwangspausieren musste. Denn Heinzmann und Winter hatten jeweils einen eigenen Petitionstext entworfen und wollten diese nun mit dem Zweitentwurf der Verwaltung in Einklang bringen. Weil der Drucker im Gemeindezentrum allerdings nicht funktionierte, bot Winter an, bei sich zu Hause Kopien für die Gemeinderäte und die Zuhörer anzufertigen.
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