Mehr statt weniger Wahlplakate in der Innenstadt
Die Parteien wollten übermäßige Wahlwerbung eindämmen. Warum am Ende doch mehr Plakate erlaubt sind.
Neuburg Es kommt ja selten genug vor, dass sich alle Fraktionen einig sind. Diesmal war es aber so. Im Vorfeld des Finanzausschusses verständigten sich CSU, SPD, Grüne, FDP und Freie Wähler darauf, der Überhand nehmenden Wahlkampfplakatierung rechtzeitig vor den Kommunalwahlen einen Riegel vorzuschieben. Und verfassten einen entsprechenden Antrag, mit dem sie die Flut von Plakaten, Bannern und Infoständen auf öffentlichem Grund per Beschluss im Finanzausschuss eindämmen wollten. Dieser wurde auch gefällt. Nur, dass am Ende nicht weniger, sondern mehr Plakate aufgehängt werden dürfen.
Wie es dazu kam? Ganz einfach. Was die Plakatwerbung auf öffentlichem Grund betrifft, forderten die Parteien in ihrem gemeinsamen Antrag unter anderem Folgendes: Für die Stadtrats- und Kreistagswahl darf jede Partei/Gruppe je 40 Standorte zur Plakatierung beantragen. Insgesamt also 80 Standorte. Dumm nur, dass es bislang bereits eine Obergrenze für solche Plakatierungen gab – die deutlich darunter lag. Der Einzige, dem das offenbar auffiel, war Stadtrat Klaus Brems. Er warf die Frage im Finanzausschuss auf und Birgit Peter-Fest, Leiterin des Ordnungsamts, bestätigte die Vermutung: „Bislang durfte jede Partei für die Stadtrats- und Kreistagswahl insgesamt 50 Standorte beantragen.“ Brems kombinierte: „Unsere Intention war es doch, die Anzahl zu verringern? So werden es aber noch mehr!“ Richtig. Was die übrigen Gremiumsmitglieder nicht davon abhielt, die neue Wahlplakateverordnung zu beschließen.
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