Mißlbeck muss hohe Strafe zahlen
Das Amtsgericht Ingolstadt hat den Dritten Bürgermeister wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Als „klassischen Steuerhinterzieher“ sieht ihn das Gericht aber nicht
Mittwochfrüh, Amtsgericht Ingolstadt. Auf der Anklagebank sitzt Sepp Mißlbeck, 74 Jahre alt, ehemaliger Unternehmer und Dritter Bürgermeister in Ingolstadt. Mißlbeck soll ein Steuerbetrüger sein, fast 170.000 Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. So sieht das die Anklage. Die Vorwürfe kennt er schon länger, doch Mißlbeck schaut im Gerichtssaal immer noch etwas fassungslos drein: „Es ist mir persönlich nie in den Sinn gekommen“, sagt er, dass es Probleme geben könnte. Doch die gab es und schuld sind Pensionszahlungen einer Versicherung im Zusammenhang mit seiner Firma von mehr als einer halben Million Euro im Jahr 2009. Weil der 74-Jährige diese nicht versteuert hat, wurde er am Mittwoch am Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro (90 Tagessätze zu je 200 Euro) verurteilt. 2008 war Mißlbeck aus dem gleichnamigen Unternehmen als Gesellschafter und Geschäftsführer ausgeschieden, in das er 40 Jahre zuvor eingestiegen war. Ein Jahr später flossen die Gelder. Doch keine der drei Zahlungen landete auf einem Privatkonto Mißlbecks. Mit einem Teil der Summe wurden private Kredite abgegolten, der größte Teil floss aber ins Unternehmen. Auch wenn er selbst nicht mehr Chef war, habe er sich „verpflichtet gefühlt“, der Firma finanziell unter die Arme zu greifen. Um wirtschaftliche und steuerliche Belange habe er sich nie selbst gekümmert, sagte der Ingenieur aus, da habe er sich stets auf Steuerberater und Steuerprüfer verlassen: „Ich habe mich auf das Wachstum konzentriert.“
40 Jahre lang hätte es nie Probleme mit dem Finanzamt gegeben, betont Mißlbeck, „ich habe keine Veranlassung gehabt, irgendwelche Zweifel zu haben“. Doch 2014 kamen die nicht gezahlten Steuern ans Tageslicht. Drei Wochen, nachdem ihm der korrigierte Steuerbescheid zugestellt worden war, hat Mißlbeck dann auch die Steuerschulden – fast 200000 Euro mit Zinsen – komplett bezahlt. Eine derart schnelle Wiedergutmachung „habe ich noch nicht erlebt“, sagte auch Vorsitzender Richter Günter Mayerhöfer. Mit der Zahlung, sagt Mißlbeck, „habe ich das Thema als erledigt betrachtet“. Doch das war es nicht. Das Gericht erkannte weder eine Verjährung an, die Mißlbecks Verteidiger Jörg Gragert wegen diverser Vertragsänderungen ins Feld geführt hatte, noch rückte es vom Vorwurf des Vorsatzes ab. Denn Mißlbeck habe von den Zahlungen gewusst und hätte sich nicht blind auf die Steuerberater verlassen dürfen. „Sich einfach bloß drauf zu verlassen, dass er’s schon richtig machen wird, geht einfach nicht“, sagte Mayerhöfer. Dennoch sah er im Angeklagten nicht „den klassischen Steuerhinterzieher“, der das ergaunerte Vermögen in einem Steuerparadies bunkere. Mißlbeck ist nicht vorbestraft, er habe nichts verheimlicht und die Schuld schnell beglichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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