Nach dubioser Therapie: Berufsverbot für Heilpraktikerin
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen entzieht einer Schrobenhausenerin die Zulassung für ihre Naturheilkundepraxis in Schrobenhausen.
Sie hat Krebspatienten geraten, ihre Chemotherapie abzusetzen und stattdessen ein Präparat auf homöopathischer Basis einzunehmen, das am Ende allerdings keine Wirkung zeigte: Aufgrund dieser zweifelhaften Behandlung darf eine Schrobenhausener Heilpraktikerin nicht mehr ihren Beruf ausüben. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat der Frau am Montag die Zulassung für ihre Naturkundepraxis entzogen. Damit folgte die Behörde einer Empfehlung des Gutachterausschusses des bayerischen Gesundheitsministeriums, der sich vor drei Wochen mit der Frage der sittlichen Zuverlässigkeit der Heilpraktikerin befasst hatte. Die 54-Jährige hat nun einen Monat Zeit, gegen das Berufsverbot zu klagen.
Die Behandlungsmethoden der Heilpraktikerin wurden im Mai dieses Jahren durch einen Bericht von Stern TV bekannt. Auf ihre Empfehlung hin hätten mehrere Krebspatienten ihre Chemotherapie abgebrochen und sich stattdessen für ein Präparat namens BG-MUN, einem angeblichen Wundermittel gegen Krebs, entschieden. Die rosafarbene Flüssigkeit, die ein Ingolstädter Unternehmen mit Sitz in Zypern und Panama hergestellt hat, soll die Heilpraktikerin für 5900 Euro für zehn Ampullen mit je drei Milliliter Inhalt weiterverkauft haben. Das Mittel zeigte allerdings keinerlei Wirkung bei den Krebspatienten, die Metastasen wucherten ungehindert weiter.
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