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  3. Natur: Wer unerlaubt Wasser entnimmt, der zahlt

Natur
10.08.2018

Wer unerlaubt Wasser entnimmt, der zahlt

Aus einem Bach wie der Ach darf man nicht einfach Wasser entnehmen.
Foto: Anker

Bei Bewässerung landwirtschaftlicher und privater Flächen aus Bächen, Flüssen, Gräben und Seen droht Bußgeld

Wegen des anhaltend trockenen Wetters kommt es im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen verstärkt zu unzulässigen Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen, Gräben, Seen oder Teichen für die Bewässerung landwirtschaftlicher und privater Flächen.

Das hat jedoch schwerwiegende negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt der Gewässer, insbesondere auch auf Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern, die ohne ausreichend Wasser nicht überleben können. Außerdem können sich die Wasserentnahmen nachteilig auf den Grundwasserstand der unterhalb liegenden landwirtschaftlichen Grundstücke auswirken, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern bedarf einer Erlaubnis des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen. In den meisten Fällen ist diese jedoch nicht genehmigungsfähig, da eine wasserrechtliche Erlaubnis nur erteilt werden darf, wenn keine wesentlichen Nachteile durch die Wasserentnahme zu erwarten sind. Unerlaubte Wasserentnahmen sind ordnungswidrig und können gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbuße bis 50000 Euro geahndet werden. Die unerlaubte Wasserentnahme kann noch weitere Sanktionen nach sich ziehen.

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