Neubau für die Hechtenstraße ohne Stellplätze
14 Stück dürfen abgelöst werden
Erst kürzlich sind die ersten Mieter in den Neubau eingezogen, schon steht dem Bauausschuss die nächste Bauvoranfrage für die Färberstraße ins Haus. Ein Wohn- und Geschäftsgebäude soll im Herzen der Innenstadt zwischen Färber- und Hechtenstraße errichtete werden. Doch bevor es so weit ist, sind einige grundsätzliche Fragen zu klären: Darf das Wohn- und Geschäftshaus in der gewünschten Kubatur errichtet werden? Und: Dürfen 14 Stück Stellplätze abgelöst werden, welche nicht auf dem Grundstück Platz finden?
Die Frage nach der Ablöse von Stellplätzen bei Neubauten in der Innenstadt beschäftigen die Stadträte immer wieder. In vielen Fällen ist eine Tiefgarage nur schwer und/oder sehr kostenintensiv umsetzbar – so auch hier. Das Gebäude wird nur teilweise unterkellert, da die Substanz der anliegenden Mauern nur auf einer Seite bekannt ist und sich der Keller demzufolge an der bekannten Spundwand orientiert, teilte die Verwaltung den Stadträten mit. Daher sei der Bau einer Abfahrtsrampe für eine Tiefgarage nur schwer umsetzbar. Von Stellplätzen im Erdgeschoss ist abzuraten, hieß es, da sich die Färberstraße mitten im lukrativen Innenbereich befindet und im Erdgeschoss ein Geschäft geplant ist. Aufgrund dessen befürwortet die Verwaltung die Stellplatzablöse von 14 Stellplätzen.
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