
Abhöraffäre: Mobbing oder Dienstvergehen?


Ein Angeklagter gibt zu, Gespräche im Landratsamt Neuburg heimlich mit seinem Diktiergerät aufgezeichnet zu haben. Er rechtfertigt das damit, von Kollegen und Vorgesetzten gemobbt worden zu sein.
Der Fall des suspendierten Landratsamt-Beamten, der seit Mittwoch erneut unter anderem wegen geheimer Gesprächsmitschnitte vor dem Neuburger Amtsgericht steht, bleibt auch im zweiten Anlauf mühsam. Denn obwohl der Angeklagte uneingeschränkt einräumt, zwischen 2004 und 2009 Gespräche mit Kollegen, Vorgesetzten und Verhandlungspartnern heimlich mit seinem Diktiergerät aufgezeichnet zu haben, rechtfertigte er sein Tun erneut damit, von Kollegen und Vorgesetzten gemobbt worden zu sein. Mit den Aufzeichnungen wollte er sich vor falschen Behauptungen schützen.
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