Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Neuburg: Abhöraffäre: Mobbing oder Dienstvergehen?

Neuburg
16.03.2011

Abhöraffäre: Mobbing oder Dienstvergehen?

Mit einem Diktiergerät soll ein Angeklagter Gesoräche heimlich aufgezeichnet haben.
Foto: dpa

Ein Angeklagter gibt zu, Gespräche im Landratsamt Neuburg heimlich mit seinem Diktiergerät aufgezeichnet zu haben. Er rechtfertigt das damit, von Kollegen und Vorgesetzten gemobbt worden zu sein.

Der Fall des suspendierten Landratsamt-Beamten, der seit Mittwoch erneut unter anderem wegen geheimer Gesprächsmitschnitte vor dem Neuburger Amtsgericht steht, bleibt auch im zweiten Anlauf mühsam. Denn obwohl der Angeklagte uneingeschränkt einräumt, zwischen 2004 und 2009 Gespräche mit Kollegen, Vorgesetzten und Verhandlungspartnern heimlich mit seinem Diktiergerät aufgezeichnet zu haben, rechtfertigte er sein Tun erneut damit, von Kollegen und Vorgesetzten gemobbt worden zu sein. Mit den Aufzeichnungen wollte er sich vor falschen Behauptungen schützen.

Während der Angeklagte von einem „katastrophalen Arbeitsklima“ sprach, das ihn nervlich so sehr belastete, dass er sich letztlich in psychotherapeutische Behandlung begeben musste, zeichnete seine ehemalige Vorgesetzte Anette Lenz ein ganz anderes Bild. Sie hatte den ehemaligen Sachgebietsleiter als schwierigen Menschen in Erinnerung, der unstrukturiert und uneffektiv arbeitete und damit bei seinen Mitarbeitern Frust hervor rief. Oder, wie Oberstaatsanwalt Christian Feh die Ausführungen der Zeugin in einfachen Worten zusammenfasste: „Während seine Mitarbeiter die ganze Arbeit machten, war der Angeklagte auf gut Deutsch ein fauler Hund, der nur in der Gegend rum gefahren ist.“ Denn nach Einschätzung von Lenz standen bis zu 7000 Kilometer Abrechnungskosten für Außendiensttermine im Jahr in keiner Weise mit seinen Arbeitsergebnissen im Einklang.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.