Amtsgericht: Verurteilt wegen Drohung und Waffenbesitz
Plus Das Amtsgericht Neuburg hat seinen regulären Betrieb wieder aufgenommen – mit besonderen Bestimmungen. So auch bei der Verurteilung eines Mannes wegen unerlaubtem Waffenbesitz.
Viele Lebensbereiche, die coronabedingt in den vergangenen Wochen still standen, kehren langsam zu einer neuen Normalität zurück. Da ist auch das Amtsgericht Neuburg keine Ausnahme. Neben den üblichen Sicherheitskontrollen muss, wer rein will, seine Daten notieren und mit Unterschrift bestätigen, dass wissentlich keine Erkrankung vorliegt. „Diese Selbstauskunft schicken wir automatisch bei Vorladungen mit“, sagt Sebastian Hirschberger, Pressesprecher am Amtsgericht Neuburg.
Außerhalb der Verhandlungssäle besteht Maskenpflicht. Während einer Verhandlung entscheidet der jeweilige Richter, ob der Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll oder nicht. „Grundsätzlich besteht im Gerichtssaal ein Vermummungsverbot“, sagt Hirschberger. Im Einzelfall könne das aber in der aktuellen Situation außer Kraft gesetzt werden.
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