
Attacke auf Flüchtling: Neuburger stehen vor Gericht


Ein Angeklagter gesteht, dass er den 17-Jährigen ins Gesicht getreten hat. Ging es um eine junge Frau?
Im Juli 2016 erregte ein Fall an der Neuburger Honigbucht, ein paar Hundert Meter hinter dem Ruderclub, Aufmerksamkeit. Dort, am Ufer der Donau, traf sich an jenem Sommerabend eine Gruppe von 15 bis 20 jungen Erwachsener aus Neuburg und Umgebung. Als ein 17-jähriger Asylbewerber dazustieß, brach ein Streit aus. Der unbegleitete Flüchtling trug schwerste Verletzungen aus der Auseinandersetzung davon. Mehrere Brüche im Gesicht diagnostizierten die Ärzte. Zwei Wochen blieb er zur Behandlung in den Neuburger Kliniken St. Elisabeth. Auch heute habe er noch Probleme, sagt der junge Afghane. Schmerzen, wenn er Kaltes oder Heißes trinkt, wenn die Temperatur draußen sinkt. Soviel zu den Fakten. Die Gründe für den Streit blieben bislang im Dunkeln.
Polizei vermutet Rassismus - und revidiert Verdacht
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Zu einem Gerichtsurtei, das vor wenigen Tagen gefällt wurde und ebenfalls einen bösartigen Tritt ins Gesicht mit Bewährung davonkommen ließ, ist diese Straftat die Fortsetzung. Bei allen Umständen und den vielen (gezielten unterschiedlichen) Versionen stellt sich erneut die Frage: sind unsere Richter eigentlich noch "Richtig" davor. Nehmen sie solche Vorfälle schon als alläglichen Vorgang und damit "harmlos und entschuldbar" wahr? In welcher Welt leben wir eigentlich und wenn jetzt auch noch die Antwort kommt, das Strafgesetzt gebe kein anderes Urteil her, muss man die Richter fragen, WARUM VERANLASSEN SIE KEINE ÄNDERUNG DES GESETZES?