Neuburg: Betreuer von Hilflosem muss ins Gefängnis
Bemerkenswertes Urteil am Amtsgericht Neuburg: Warum dem Richter in diesem speziellen Fall der Untreue eine Bewährungsstrafe nicht mehr genug war
Zwölf Monate Haft. So lautet das Urteil, das Richter Marius Lindig am Freitagvormittag über einen Berufsbetreuer aus der Region gesprochen hat. Der Mann stand an drei Verhandlungstagen vor dem Neuburger Amtsgericht, weil er zwischen 2015 und 2017 1670 Euro von einem seiner Klienten veruntreut haben soll (wir berichteten). Das heißt, er soll das Geld vom Konto des Betreuten abgehoben, aber nicht für ihn verwendet haben. Obwohl der Angeklagte keine Vorstrafen hat, sprach der Richter die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung aus.
„Es handelt sich hier nicht um einen alltäglichen Fall der Untreue“, sagte Lindig, nachdem er den Berufsbetreuer schuldig gesprochen hatte. Zum einen habe der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt und sich für einen längeren Zeitraum einen „schönen Nebenverdienst“ verschafft. Zum anderen habe der 55-Jährige die Hilflosigkeit eines Schutzbedürftigen ausgenutzt, erklärte der Richter sein Urteil. „Als Berufsbetreuer arbeiten Sie in einem Berufsfeld, das besonders heikel ist.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.