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  3. Neuburg: Corona-Regeln: Ins Fitnessstudio geht es auch in Neuburg nur noch mit 2G-Plus

Neuburg
24.11.2021

Corona-Regeln: Ins Fitnessstudio geht es auch in Neuburg nur noch mit 2G-Plus

Trotz gutem Hygienekonzept: Die neuen Coronaregelungen, die in Bayern seit Mittwoch gelten, treffen unter anderem die Fitnessstudios in Neuburg hart. Denn dort gilt nun die sogenannte 2G-Plus-Regel, die besagt, dass auch Geimpfte und Genesene nur noch mit einem negativen Schnelltest trainieren dürfen. Die verunsichert laut Studiobetreibern die Kunden und Kundinnen enorm und treibt die Kündigungszahlen von Mitgliedschaften nach oben.
Foto: Robert Michael, dpa

Plus Immer mehr Betriebe und Vereine in Neuburg sehen sich mit der 2G-Plus-Regel konfrontiert. Während bei den Kunden die Verunsicherung wächst, macht sich bei Unternehmern Ärger breit.

Fitnessstudio, Kosmetik, Vereine, die neuen Coronaregelungen, die seit Mittwoch in Bayern gelten, haben flächendeckende Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmer und Organisationen in Neuburg. In vielen Bereichen gilt nun die 2G-Plus-Regelung, doch auch mit der 2G-Regel merkt man eine spürbare Verunsicherung bei Kunden und Betreibern, zeigt die Nachfrage bei einigen Unternehmern. Vor allem die Enttäuschung, dass auch ein gutes Hygienekonzept nicht vor Einschränkungen und drohenden Schließungen schützt, sorgt für Unverständnis und Ärger.

Neuburgs Kinobetreiber Roland Harsch sieht in der 2G-Plus-Regel fürs Kino eine Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie

„Es ist eine Katastrophe!“ Kinobetreiber Roland Harsch weiß nicht, was er in Bezug auf Infektionsschutzmaßnahmen noch hätte tun müssen, um für noch mehr Sicherheit für alle Besucherinnen und Besucher in seinem Kinopalast zu sorgen. „Wir haben jeden kontrolliert, ob er geimpft, genesen oder getestet ist, haben Lüftungsanlagen und in den Kinosälen halten wir mehr als die erforderlichen Abstände ein. Das ist zum Beispiel auch anders als in der Gastronomie“, erklärt er und erkennt eine Ungleichbehandlung. Die 2G-Plus-Regelung verderbe jedem Geimpften und Genesenen die Freude auf einen Kinobesuch. „Da bleiben viele doch lieber ganz Daheim.“ Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren und drei Monaten müssen nun Ausweisdokument, Covid-Impf- oder Genesungsnachweis und einen gültigen negativen PCR-Test oder PoC-Antigentest vorlegen. Bei Schülern ab zwölf Jahren genügt der Schultest als 2G-Plus-Testnachweis. Im Kino besteht zudem Maskenpflicht (FFP2 ab 16 und medizinische Maske ab sechs Jahren).

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