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Neuburg/Donau
29.08.2019

Der „1860-Schmierer“ in Neuburg muss bezahlen

Beispielbild  von der Stadt Neuburg. Es entstand im Jahr 2018, in dem die 1860-Schmierereien nach Angaben der Stadt schwerpunktmäßig stattfanden. Ob es dem jungen Mann zugeordnet werden kann, der nun verurteilt worden ist, ist allerdings unklar. 
4 Bilder
Beispielbild  von der Stadt Neuburg. Es entstand im Jahr 2018, in dem die 1860-Schmierereien nach Angaben der Stadt schwerpunktmäßig stattfanden. Ob es dem jungen Mann zugeordnet werden kann, der nun verurteilt worden ist, ist allerdings unklar. 
Foto: Stadt Neuburg, Mahler

Plus Mann aus dem Landkreis wurde zu einer Geldstrafe von mehr als 9000 Euro verurteilt, weil er in Neuburg fremdes Eigentum verunstaltet hat. Was die Stadt dazu sagt.

Klar und deutlich prangt der schwarze Schriftzug „1860“ auf dem Stromverteilerkasten. Mit blauem Filzstift hat jemand dieselben Zahlen auf Busfahrpläne geschmiert. Auf einer Betonsäule ist „Azzurro Monaco“ zu lesen, auf einer Bretterwand „Münchner Löwen“. Schmierereien wie diese tauchen im Neuburger Stadtbild seit ein paar Jahren immer häufiger auf. Die einen beziehen sich auf den Fußballclub TSV 1860, die anderen auf den FC Bayern München. Nun ist am Amtsgericht Neuburg einer der „1860-Schmierer“ zu 140 Tagessätzen von je 65 Euro, also insgesamt zu einer Geldstrafe von 9100 Euro, verurteilt worden.

Beispielbild  von der Stadt Neuburg. Es entstand im Jahr 2018, in dem die 1860-Schmierereien nach Angaben der Stadt schwerpunktmäßig stattfanden. Ob es dem jungen Mann zugeordnet werden kann, der nun verurteilt worden ist, ist allerdings unklar. 
Foto: Stadt Neuburg, Mahler

Richter Marius Lindig sah es als erwiesen an, dass der junge Mann aus dem Landkreis, der am Montag in Neuburg auf der Anklagebank saß, der Sachbeschädigung in neun Fällen schuldig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert. Dieser Forderung kam der Richter aber nicht nach. Einen Verteidiger hatte der Angeklagte in der öffentlichen Hauptverhandlung nicht dabei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das heißt, die Beteiligten können innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.

In Neuburger gibt es mehrere Serien von Schmierereien dieser Art

Unter dem beschädigten Eigentum ist privates, aber auch öffentliches Eigentum. Wie Stadtsprecher Bernhard Mahler gegenüber unserer Zeitung sagt, gebe es in Neuburg mehrere solcher Serien. Die größte sei die der FCB-Schmierer. Hier laufe das Verfahren noch. Dass man in diesen Fällen – 1860 oder FCB – die Täter dingfest machen konnte, sei vor allem der intensiven Arbeit der Neuburger Polizei zu verdanken, betont Mahler. „Das haben die Polizisten toll gemacht!“ Sowohl die Polizei als auch die Stadt hätten in diesem Bereich inzwischen viel Erfahrung gesammelt, findet der Pressesprecher. Davon profitiere man bei den Ermittlungen. Überaus hilfreich beim Ergreifen der Täter seien außerdem die Hinweise aus der Bevölkerung gewesen, sagt Mahler. Die Stadt lobt jedes Mal eine Belohnung von mehreren Hundert Euro aus.

Beispielbild  von der Stadt Neuburg. Es entstand im Jahr 2018, in dem die 1860-Schmierereien nach Angaben der Stadt schwerpunktmäßig stattfanden. Ob es dem jungen Mann zugeordnet werden kann, der nun verurteilt worden ist, ist allerdings unklar. 
Foto: Stadt Neuburg, Mahler

Jegliche Art von Vandalismus werde seitens der Stadt konsequent verfolgt, warnt der Pressesprecher. „Wir bringen das immer zur Anzeige. Das ist kein Kavaliersdelikt!“ Bislang habe man noch jeden Verursacher von Schmieraktionen ausfindig machen können, berichtet Mahler. „Und das wird auch so bleiben“, verspricht er. Das aktuelle Urteil zeige, dass auch das Gericht die Auffassung der Stadt teile, dass Vandalismus kein Spaß ist.

Der „1860-Schmierer“ in Neuburg kann mit weiteren Konsequenzen rechnen

Nach der strafrechtlichen Aufarbeitung der Taten des jungen Mannes folgt nun die zivilrechtliche. Die Rechtsabteilung der Stadt prüfe derzeit den Schaden, der durch die Schmierereien entstanden ist, sagt der Pressesprecher. Diesen Geldbetrag werde man sich dann von dem Mann aus dem Landkreis zurückholen. Mahler geht davon aus, dass es sich um mehrere Tausend Euro handelt.

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