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  3. Neuburg/Donau: Der „1860-Schmierer“ in Neuburg muss bezahlen

Neuburg/Donau
29.08.2019

Der „1860-Schmierer“ in Neuburg muss bezahlen

Beispielbild  von der Stadt Neuburg. Es entstand im Jahr 2018, in dem die 1860-Schmierereien nach Angaben der Stadt schwerpunktmäßig stattfanden. Ob es dem jungen Mann zugeordnet werden kann, der nun verurteilt worden ist, ist allerdings unklar. 
4 Bilder
Beispielbild  von der Stadt Neuburg. Es entstand im Jahr 2018, in dem die 1860-Schmierereien nach Angaben der Stadt schwerpunktmäßig stattfanden. Ob es dem jungen Mann zugeordnet werden kann, der nun verurteilt worden ist, ist allerdings unklar. 
Foto: Stadt Neuburg, Mahler

Plus Mann aus dem Landkreis wurde zu einer Geldstrafe von mehr als 9000 Euro verurteilt, weil er in Neuburg fremdes Eigentum verunstaltet hat. Was die Stadt dazu sagt.

Klar und deutlich prangt der schwarze Schriftzug „1860“ auf dem Stromverteilerkasten. Mit blauem Filzstift hat jemand dieselben Zahlen auf Busfahrpläne geschmiert. Auf einer Betonsäule ist „Azzurro Monaco“ zu lesen, auf einer Bretterwand „Münchner Löwen“. Schmierereien wie diese tauchen im Neuburger Stadtbild seit ein paar Jahren immer häufiger auf. Die einen beziehen sich auf den Fußballclub TSV 1860, die anderen auf den FC Bayern München. Nun ist am Amtsgericht Neuburg einer der „1860-Schmierer“ zu 140 Tagessätzen von je 65 Euro, also insgesamt zu einer Geldstrafe von 9100 Euro, verurteilt worden.

Beispielbild  von der Stadt Neuburg. Es entstand im Jahr 2018, in dem die 1860-Schmierereien nach Angaben der Stadt schwerpunktmäßig stattfanden. Ob es dem jungen Mann zugeordnet werden kann, der nun verurteilt worden ist, ist allerdings unklar. 
Foto: Stadt Neuburg, Mahler

Richter Marius Lindig sah es als erwiesen an, dass der junge Mann aus dem Landkreis, der am Montag in Neuburg auf der Anklagebank saß, der Sachbeschädigung in neun Fällen schuldig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert. Dieser Forderung kam der Richter aber nicht nach. Einen Verteidiger hatte der Angeklagte in der öffentlichen Hauptverhandlung nicht dabei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das heißt, die Beteiligten können innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.

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