Hat der Mann den Sohn seines Freundes missbraucht?
Derzeit muss sich ein 40-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Es stehen schwere Vorwürfe im Raum: Porno-Filme schauen im Kinderzimmer ist der harmloseste.
Bei sexuellem Missbrauch sind die Täter oft im unmittelbaren Verwandten- oder Bekanntenkreis zu suchen. So auch im aktuellen Fall von Jugendrichter Gerhard Ebner. Der Angeklagte – eben ein enger Freund der Familie und entfernter Verwandter – soll einen mittlerweile 17-jährigen Buben zwischen November 2015 und Februar 2017 mehrmals sexuell missbraucht haben. Seit Dienstag muss sich der heute 40-jährige Beschuldigte wegen Vergewaltigung, Nötigung und Verbreitung pornografischer Schriften am Neuburger Amtsgericht verantworten.
Im Gerichtssaal berichtet der Junge von Berührungen, Oralsex und mehr.
Der Angeklagte selbst will keine Angaben zur Sache machen. Als ersten Zeugen hört der Richter den Geschädigten. Mit Pornos im Kinderzimmer habe es angefangen, erzählt der Junge vor Gericht. Im November 2015 habe der Freund seines Vaters ihm zum ersten Mal angeboten, gemeinsam einen solchen Film anzuschauen. Dabei habe der Angeklagte dann sein Glied herausgeholt und sich befriedigt. Der damals 14-Jährige sollte es ihm gleich tun – und tat es auch. Den weiteren Schilderungen des Jungen zufolge, der nicht nur als Zeuge, sondern auch als Nebenkläger auftritt, war dies noch die harmloseste Szene dessen, was sich im Laufe der darauffolgenden 16 Monate zwischen den beiden abgespielt haben soll. Der Junge berichtet von Berührungen, von mehrmaligem Oral- und versuchtem Analverkehr. Aufgrund des engen Kontakts zur Familie habe der Angeklagte immer gewusst, wann die Eltern des Jungen nicht zuhause waren. Oder er fuhr mit ihm auf Parkplätze in Neuburg und Umgebung – also an Orte, wo sie im Dunkeln auf der Rückbank des Autos niemand sehen konnte.
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