
Stadtwerke Neuburg müssen Kündigung teuer bezahlen

Plus Die Verhandlungen gegen die Stadtwerke gehen weiter. Vor Gericht können sich die Parteien einigen – vorerst.

Teurer Vergleich für die Neuburger Stadtwerke: Am Mittwoch gab es einen Kammertermin vor dem Arbeitsgericht in Ingolstadt im Fall um die betriebsbedingten Kündigungen im vergangenen Jahr. Die Stadtwerke konnten sich mit einigen Klägern bereits außergerichtlich einigen. Eine 48-jährige Klägerin hatte aber schon beim Gütetermin im vergangenen Jahr angedeutet, dass sie um ihren Arbeitsplatz kämpfen will.
Die Hauptkritikpunkte der Kläger: Die Stadtwerke hätten den Personalrat nicht rechtzeitig über die Kündigungen informiert. Richterin Camilla Rösch sah das am Mittwoch ähnlich. „Das bayerische Gesetz sieht vor, dass der Personalrat vor der Beschlussfassung im Stadtrat gehört werden muss.“ Sie sehe die Kündigungen daher als äußerst problematisch, machte sie den Vertretern der Stadtwerke um Werkleiter Richard Kuttenreich klar. Dennoch strebte sie einen Vergleich zwischen beiden Parteien an. Die Stadtwerke mit Anwalt Stefan Schröter boten der Klägerin zunächst 3200 Euro brutto an. Das lehnte der Rechtsanwalt der Klägerin, Peter Härtl, kategorisch ab: „Das Risiko, dass die Stadt verliert, liegt mindestens bei 80 Prozent.“
Stadtwerke Neuburg sichern sich Widerrufsrecht
Richterin Rösch machte den Parteien einen anderen Vorschlag und verdoppelte die Summe – zu wenig für die Klägerin. „Ich habe mich bewusst für den Job bei den Stadtwerken entschieden. Darum möchte ich jetzt kämpfen“, begründete sie ihre Entscheidung. Für die Richterin war das nicht nachvollziehbar: „Sie haben tagtäglich wieder mit den Entscheidern zu tun. Außerdem wissen viele nicht, was es heißt, bis zum Ende zu streiten.“ Darum suchte sie nach einer anderen Lösung. Weil die Stadtwerke eine Weiterbeschäftigung der Klägerin aber kategorisch ausschlossen, machte sie ein finales Angebot: eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember und eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro. Wieder zogen sich die Parteien zur Besprechung zurück. Letztlich forderte Härtl eine Kündigung zum 29. Februar und eine Abfindung von 10.000 Euro – insgesamt also rund 18.000 Euro (fünf Monatsgehälter plus Abfindung) zuzüglich Sozialabgaben und Prozesskosten. Die Stadtwerke stimmten dem Vergleich zu, allerdings mit dreiwöchigem Widerrufsrecht. Hintergrund: Sie wollen den nächsten Werkausschuss am 11. Februar abwarten. Sollten die Stadtwerke widerrufen, ist ein neuer Termin am 18. Februar angesetzt.
Ebenfalls stattfinden sollte am Mittwoch auch der Fall des 38-jährigen Bäderchefs, der nach 20 Jahren bei den Stadtwerken ebenfalls entlassen worden war. Im Vorfeld hatte dieser angekündigt, einige kritische Äußerungen zu den Stadtwerken treffen zu wollen. Allerdings konnten sich die Stadtwerke und der ehemalige Bäderchef noch vor dem Termin am Mittwoch außergerichtlich einigen. Somit fiel die Verhandlung aus.
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