Prozess am Amtsgericht in Neuburg: 63-jähriger Landwirt verurteilt
Plus 63-jähriger Landwirt wird vor dem Amtsgericht in Neuburg zu einer Bewährungsstrafe und 5000 Euro Geldbuße verurteilt. In seinem Stall herrschten katastrophale Bedingungen.
Ein Jahr Freiheitsstrafe und 5000 Euro Geldbuße, so lautete das Urteil gegen den 63-jährigen Landwirt aus einer westlichen Landkreisgemeinde. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden. In seinem Stall mit 31 Rindern herrschten katastrophale Zustände. Ins Rollen brachte die ganze Sache die von dem Mann alarmierte Hoftierärztin. Er hatte sie zu einer Kuh gerufen, die nach dem Gebären nicht mehr aufstehen wollte.
Als nach drei Tagen Behandlung die Genesungsaussichten für das Tier denkbar schlecht waren, riet die Veterinärin zum Einschläfern. Doch der Bauer wollte noch abwarten. Sechs Tage später war die Tierärztin wieder auf dem Hof und sah das verendete Tier, das ihrer Meinung nach bereits zwei bis drei Tage tot gewesen sein musste. Eine zweite Kuh lag tagelang nach einem Beinbruch bewegungslos auf dem Boden mit dem Kopf im Kot. Das eingeschaltete Veterinäramt fand im Stall noch drei an die Stallwand angekettete Kälber. Bei zwei Kälbern waren die Ketten bereits in die Haut beziehungsweise in die Muskulatur eingewachsen. Ein zwölf Tage altes Kalb lag mit verkrümmten Beinen am Boden und hatte schon offene Wunden am Körper. Ein weiteres Rind war an den Hinterbeinen fixiert und konnte sich kaum bewegen.
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