Altpapier: Gigler darf weiter sammeln
Plus Der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig hat am Donnerstag in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Kommunen kein Vorrecht beim Sammeln von Altpapier haben. Was das für den Bürger bedeutet.
Endlich kann ein Schlussstrich gezogen werden unter einen Rechtsstreit, der durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ging. Gestern hat der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig in letzter Instanz entschieden, dass die Schrobenhausener Entsorgerfirma Gigler weiterhin das Altpapier im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sammeln darf.
Seit 2008 zieht sich der Rechtsstreit zwischen der Firma Gigler und dem Landkreis. Es geht um viel Geld. Auch wenn die Preise schon höher waren – derzeit wird die Tonne unter 100 Euro gehandelt – die Gewinnmargen sind immer noch beträchtlich. Eigentlicher Beklagter ist der Freistaat Bayern, weil das Landratsamt als Staatsbehörde mit der Abfallbeseitigung eine staatliche Aufgabe erfüllt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.