Trotz Corona: Warum darf der KJR seine Sitzung abhalten?
Plus Über 30 Menschen in einem Raum – derzeit vielerorts undenkbar. Der Kreisjugendring Neuburg-Schrobenhausen aber darf am Freitag seine Herbstvollversammlung stattfinden lassen.
Warum darf der Kreisjugendring, wenn andere nicht dürfen? Diese Frage stellen sich derzeit viele Vereine im Landkreis. Denn: Der Kreisjugendring (KJR) lädt am kommenden Freitag zu seiner Herbstvollversammlung ein – im großen Kreis und vor Ort. Während viele Vereine durch die Corona-Regeln gezwungen waren, ihre Jahreshauptversammlungen und Neuwahlen ausfallen beziehungsweise ins kommende Jahr zu verschieben, darf der KJR seine Sitzung abhalten. Warum?
Neuburg-Schrobenhausen: Warum darf Kreisjugendring Versammlung abhalten?
Guido Büttner, der Geschäftsführer des KJR Neuburg-Schrobenhausen hätte grundsätzlich kein Problem damit gehabt, die Herbstvollversammlung digital stattfinden zu lassen, wie er sagt. Büttner ist medienaffin und technisch bewandert, sodass es nicht am Know-how liegt. „Ich hatte schlichtweg keine Zeit, die Sitzung digital vorzubereiten“, gibt er zu. Weil das neue Schülerwohnheim in der Monheimer Straße, das der Kreisjugendring betreibt, gerade eröffnet wurde, hatte Büttner hier alle Hände voll zu tun.
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