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Neuburg
25.01.2021

Supermärkte verkaufen fast alles: Neuburger Händler beklagen „unfaire“ Bedingungen

Viele Geschäfte in Neuburg sind derzeit geschlossen. Große Supermärkte und Drogerien dürfen bestimmte Artikel zum Teil trotzdem weiter verkaufen - zum Unmut der Einzelhändler. Ein aktuelles Gerichtsurteil spielt den großen Märkten in die Karten.
Foto: Roland Weihrauch, dpa (Symbol)

Plus Während viele Geschäfte in Neuburg geschlossen bleiben müssen, verkaufen manche Supermärkte fast alles - zum Unmut der Händler. Ein aktuelles Urteil spielt den großen Märkten in die Karten.

Kurz vor Weihnachten hörte Maria Habermeyer in ihrem Auto einen Radiospot. Eine große Drogeriekette warb dafür, dass man in deren Filialen vor Ort Spielwaren kaufen könne. Habermeyer war außer sich. Eine ganze Nacht lang beschäftigte sie die Werbung. Vor lauter Wut schrieb sie einen Brief an die Drogerie, schickte ihn aber letztlich nicht ab. „Rechtlich mag das in Ordnung sein“, sagt sie. „Charakterlich aber nicht.“ Habermeyer würde selbst nur zu gerne wieder ihre Spielwaren vor Ort verkaufen. Nur: Ihr gleichnamiges Geschäft in Neuburg muss derzeit geschlossen bleiben. Dass große Supermärkte und Drogerien zum Teil weiterhin solche Artikel verkaufen, bezeichnet die Geschäftsfrau als „wettbewerbsrechtlich absolut unfair“. Wegen eines konkreten Falls in Neuburg habe sie sich einmal sogar an die Polizei gewendet – ohne Erfolg. Was können lokale Einzelhändler wie sie also dagegen tun - erst recht nach einem aktuellen Gerichtsurteil?

Einzelhändler in Neuburg beklagen unfaire Bedingungen

Habermeyer habe sich sehr genau mit der Thematik auseinandergesetzt. Sie erklärt, was das Gesetz sagt: Besteht das Sortiment eines Händlers zu mehr als 50 Prozent aus systemrelevanten Dingen, also zum Beispiel Lebensmittel, dürfen alle Artikel weiterhin verkauft werden. Abhängen oder versperren müssen Händler Bereiche nur, wenn dies zumutbar ist, wenn die betreffenden Bereiche also etwa räumlich abtrennbar sind. Dass damit große Mitbewerber Dinge verkaufen dürfen, die sie als Fachhändlerin nur auf Bestellung an die Kunden bringen darf, habe sie zunächst sehr geärgert – erst recht, wenn aktiv damit geworben wird.

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