Unfall: War es versuchter Totschlag?
Plus Ein Paketfahrer soll Ende Januar einen Fußgänger bei Gachenbach angefahren und liegengelassen haben. Der Fußgänger starb. Nun steht der Fahrer vor Gericht.
Freitag, 25. Januar, kurz vor 7 Uhr: Die Ortsverbindungsstraße zwischen Schrobenhausen und Peutenhausen liegt noch im Dunkeln, erst langsam beginnt es zu dämmern. Ein 32-jähriger Paketfahrer aus Augsburg ist auf der alten B 300 unterwegs, er hat gerade seine Schicht beendet und ist auf dem Weg nach Hause. Plötzlich kracht es. Der Fahrer hält an und steigt aus. Er sieht sich um, findet einen Schuh, ein paar Meter weiter einen zweiten. Im Straßengraben entdeckt er schließlich einen älteren Mann, bewegungslos, komplett schwarz gekleidet. Anstatt die Polizei oder den Rettungsdienst zu rufen, fährt der 32-Jährige, der über keinen in Deutschland gültigen Führerschein verfügt, davon – aus Panik und weil er unter Schock stand, wie er sagt.
Ungefähr so beschreibt der junge Mann, der am Mittwoch auf der Anklagebank im Sitzungssaal 42 des Neuburger Amtsgerichts sitzt, den Unfall, der für den 65-jährigen Fußgänger tödlich endete. So weit ist der Angeklagte geständig. Doch was passierte dann? Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Richter Christian Veh macht jedoch gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass der Verdacht eines schwerwiegenden Verbrechens im Raum steht: versuchter Totschlag. Ob es sich um fahrlässige Tötung (Delikt) oder versuchten Totschlag (Verbrechen) handle, hänge davon ab, in welcher Absicht der Paketfahrer den Unfallort verlassen habe, erklärt Veh.
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