Wer darf eine Waffe am Schloßfest tragen?
Das Schloßfest steht vor der Tür und es herrscht Ungewissheit: Darf man ein (Zier-)Schwert mitbringen? Lassen sich noch Plätze reservieren? Hier sind die Antworten
Komme ich mit meinen Zierschwert durch den Wegzoll am Schloßfest oder herrschen schon Zustände wie am Flughafen? Lassen sich Plätze reservieren und wie wird überhaupt das Wetter? In diesem Jahr bleiben vor allem durch die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen mehr Fragen unbeantwortet, als noch vor zwei Jahren. Hier sind die wichtigsten Antworten.
Waffen Von der Stadtwache bis zu Einzelkämpfern werden auf dem Schloßfest Waffen offen zur Schau getragen. Wer eine scharfe, spitze Waffe mit sich führen will, hätte sich schon vor Wochen beim Verkehrsverein anmelden müssen. Die gesammelten Anträge – 19 Gruppen und 15 Einzelpersonen – wurden von der Waffenbehörde des Landratsamts abgesegnet. Alle Träger von Waffen sind beim Sicherheitsdienst auf einer Liste vermerkt und kommen nur so in den Festbereich. Anmeldungen nimmt das Landratsamt nicht mehr entgegen. Einer Person wurde das Tragen einer Waffe von der Behörde aus „Gründen der Eignung und Zuverlässigkeit“ verboten. Das kann mit Vorstrafen, psychischen Krankheiten oder Drogensucht zusammenhängen. Für alle, die Waffen mit sich führen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen wie „verschlossenes und nicht zugriffsbereites“ Transportieren und die sichere Verwahrung in einer Leder- oder Holzscheide.
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