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Neuburg an der Donau
24.11.2016

Eine Abschleppaktion mit einem Haken

Um das Abschleppen von Autos an der Bahnhof- und Sudentenlandstraße in Neuburg hat sich ein rechtlicher Streit entwickelt.
2 Bilder
Um das Abschleppen von Autos an der Bahnhof- und Sudentenlandstraße in Neuburg hat sich ein rechtlicher Streit entwickelt.
Foto: Daniel Karmann/dpa

War das Vorgehen im Oktober rechtens? Die Polizei sagt nein, der Abschleppunternehmer kontert.

Die Abschleppaktion Mitte Oktober an der Sudetenlandstraße und an der Bahnhofstraße beschäftigt jetzt den Staatsanwalt. Wie berichtet, waren an den dortigen Nahwärme-Baustellen immer wieder Fahrzeuge im absoluten Halteverbot abgestellt worden. Ein Neuburger Unternehmer hatte daraufhin vier Autos abgeschleppt, bei sechs weiteren Fahrzeugen waren die Fahrer gerade noch gekommen, ehe die Autos abtransportiert worden sind. Zahlen mussten sie alle, zum Teil einige Hundert Euro. Doch war diese Aktion rechtens? Die Polizei sagt nein, der Abschleppunternehmer sagt ja. Am Ende muss diese Frage jetzt wohl die Justiz klären, denn es steht der Vorwurf der Nötigung und Amtsanmaßung gegen den Unternehmer im Raum.

Werner Schade von der Neuburger Polizei jedenfalls sagt: Dem Unternehmer hat der nötige Auftrag gefehlt. Den gab es nämlich weder von der Stadt – der gehören die öffentlichen Flächen, auf der die Autos abgestellt waren – noch von der Polizei selbst. Außer Polizei und Eigentümer dürfe laut Schade aber niemand eine solche Aktion veranlassen. Doch der Neuburger Unternehmer kontert. Einen Auftrag hatte er sehr wohl, und zwar von den Baustellenleitern vor Ort. Die hätten bei ihm angerufen, da die parkenden Autos massiv ihre Arbeit behindert hätten. Nicht nur zeitliche Verzögerungen, sondern auch gefährliche Situationen für die Arbeiter hätten die Folge sein können, betont der Neuburger. Eine unterschriebene Vollmacht der Mitarbeiter der Baufirma hat er vorliegen. Diese erlaube es ihm, zeitlich befristet, Autos in den Bereichen abzuschleppen, betont er. Denn sobald eine Baustelle in Betrieb sei, könne nicht mehr nur der Eigentümer – also die Stadt – sondern auch die Baufirma eine Abschleppaktion in die Wege leiten. Dann nämlich, wenn Gefahr in Verzug sei, betont der Abschleppunternehmer. Er hat jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Rechtliche Konsequenzen fürchtet er aber nicht, zumal er jedes Mal die Polizei benachrichtigt habe, welches Auto mit welchem Kennzeichen abgeschleppt worden sei, wie er sagt.

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