Warum die Chancen für die Bürgerinitiative „Neuburger Ring“ im Rechtsstreit am Verwaltungsgericht schlecht stehen.
Es ist ein eindeutiger Beleg dafür, wie ernst es ihnen ist und wie überzeugt sie davon sind, dass ein Einbahnstraßenring nicht nur der richtige Weg für eine Entlastung des innerstädtischen Verkehrs ist. Die probeweise Einführung soll jedem auch vor Augen führen, dass mit diesem Ring eine zweite Donaubrücke im Osten bei Joshofen überflüssig ist. Ob die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in München allerdings das Ergebnis bringt, das sich die Mitglieder des Aktionsbündnisses „Neuburger Ring“ vorstellen, ist mehr als fraglich.
Kern der Verhandlung sind die Argumente, mit denen Bayerischer Gemeindetag, die Regierung von Oberbayern, das Landratsamt und letztlich der Neuburger Stadtrat nach der rechtlichen Prüfung die Zulassung eines Bürgerbegehrens abgelehnt haben. Diese Argumente richteten sich explizit gegen die vorgelegte Planung des Einbahnstraßenrings, über die die Bürger mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen sollten. So wie es sich die Initiatoren vorstellen, kann der Probering aber nicht 1:1 in die Praxis umgesetzt werden. Die Bürger würden über etwas abstimmen, was von vorneherein inhaltlich und formal rechtlich nicht zulässig ist. So jedenfalls ist das „Nein“ zur Zulassung des Bürgerbegehrens „Probebetrieb Neuburger Ring“ und damit das „Nein“ zu einem Bürgerentscheid zu verstehen.
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Die unendliche Geschichte „Neuburger Ring“
In der Bürgerversammlung am 8.11.2018 im Kolpinghaus wurden die Bürger zur Mitarbeit in der Stadtentwicklung aufgerufen und darauf hingewiesen, dass die Stadt dafür 50.000,-€ bereitgestellt hat. Meine Frage: Müssen alle Bürger dann ihre wohlgemeinten Vorschläge in München gerichtlich durchsetzen?
Zum „Ring“: Wieso denkt denn der Stadtrat und der OB nicht über eine außergerichtlichen Einigung nach? Es ist für mich doch offensichtlich, dass man mit kleinen Änderungen gemeinsam einen Konzens finden würde. Der Testlauf soll und würde doch Mängel aufzeigen um Änderungen am „Ring“ durchzuführen. Das sture NEIN des OB zum Ring fördert doch die Politikverdrossenheit der Bürger.
In der Bürgerversammlung wurde auch von der Unmöglichkeit der Einrichtung von Radwegen im Zentrum gesprochen, da es baulich nicht möglich wäre. Beim „Ring“ würde es bis auf eine kleinen Strecke einen Radweg geben.
Der Rechtsdirektor Ralf Rick sollte als studierter Jurist mit Staatsexamen eigentlich wissen, dass jeder Richter nach Recht und Gewissen urteilt. Nicht alle Richter kommen automatisch zum selben Urteil. Sonst gäbe es ja in der 2. Instanz nie geänderte Urteile. Wartens wir ab. Natürlich klagt es sich mit Steuergelder einfacher als mit Privatgeldern. Tritt eigentlich der Stadtrat einschließlich OB bei einem verloren Prozess zurück? Oder sind die „Ablehner“ für die Prozesskosten haftbar zu machen? Natürlich nicht.
Ich würde mich über eine Stellungsnahme zu diesen Leserbrief seitens der Stadt freuen.
Klaus Batram