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  3. Prozess in Neuburg: Neuburgerin wird Opfer einer Betrugsmasche: 22-Jähriger schuldig

Prozess in Neuburg
11.02.2020

Neuburgerin wird Opfer einer Betrugsmasche: 22-Jähriger schuldig

Plus Er sei nur ein „Rädchen im System“ gewesen, sagt Richter Gerhard Ebner über den 22-jährigen Angeklagten. Dennoch verurteilt ihn das Schöffengericht zu insgesamt einem Jahr und sieben Monaten. Was wird ihm vorgeworfen?

Wenige Anrufe genügten, und sie glaubte ihm, dem Mann am anderen Ende der Leitung. Er hatte sich als Rechtsanwalt ausgegeben, ihr von einem Gewinn erzählt, einer Summe im fünfstelligen Bereich. Doch stünden gewisse Beträge aus, die erst beglichen werden müssten. Nur so – sagte der Anwalt, der gar keiner war – könne sie die volle Summe von mehr als 80.000 Euro bekommen. Die Frau aus Neuburg hob also ab, mehrmals. Bis sie im Sommer 2018 einem anderen Mittelsmann 14.000 Euro übergab – dem Angeklagten, der sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs nun vor dem Schöffengericht rechtfertigen muss. „Ich habe das getan und es tut mir leid, ich bereue das“, räumt der Beschuldigte ein. Doch sei er zu dieser Zeit, damals war er 20, nicht arbeiten gewesen, habe Geld gebraucht. „Ich habe mich dazu verleiten lassen, da mitzumachen“, erzählt er. Da mitzumachen – das bedeutete, Teil einer mehrköpfigen überregionalen Bande zu werden. Einer Gruppe, die aus der Türkei heraus von einem Call-Center angeleitet wird und eine deutschlandweite Telefonmasche betreibt.

Und tatsächlich war Neuburg nicht der einzige Fall, in dem der Angeklagte als Kurier für ebendiese Organisation in Erscheinung getreten war. Im selben Jahr, es war im Herbst 2018, bekam der 22-Jährige den Auftrag, von einem 69-Jährigen bei Osnabrück mehrere Tausend Euro abzuholen. Für diese Leistung sollte er im Gegenzug etwa 500 Euro bekommen. Wie die Neuburgerin, so ging auch dieser Senior zu seiner Bank, um den ungewöhnlich hohen Betrag abzuheben. Als ein Bankangestellter misstrauisch wurde und den Verdacht äußerte, es könnte sich um Betrug handeln. Er empfahl dem 69-Jährigen, sich sofort bei der Polizei zu melden. Und das tat er. So erwischten die Beamten den Angeklagten am Wohnort des Seniors – in seiner Tasche fanden sie eine Quittung über 6000 Euro, der geforderten Geldsumme. Er sei nur ein „Rädchen im System“ gewesen, sagt Richter Gerhard Ebner über den Angeklagten, der aus dem Raum Remscheid stammt. Ein Kurier, Botenjunge, Geldüberbringer. Und dennoch: „Ohne Rädchen funktioniert die Bande nicht.“ Er verurteilt den 22-Jährigen – unter Berücksichtigung seiner Vorverurteilung in Osnabrück – nach Erwachsenenstrafrecht in einem minderschweren Fall zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Dazu muss der Angeklagte zusätzlich 300 Euro an den Hospizverein in Osnabrück zahlen. Eine Summe, die sich durch dieses Urteil auf nun insgesamt 1500 Euro beläuft. „Er ist glaubwürdig und hat vollumfänglich ausgesagt“, begründet Gerhard Ebner die Entscheidung des Schöffengerichts. Außerdem habe er bei der Polizei bereits über Bandenmitglieder und mögliche Hintermänner ausgesagt. Damit endet dieser Fall. Ein Fall, vor dem Medien und Polizeiinstitutionen so vehement warnen. Denn immer wieder werden Menschen, vor allem Senioren, Opfer perfider Telefonmaschen. „Das passiert leider viel zu oft“, betont Gerhard Ebner. „Viele Leute sind leichtgläubig und händigen wildfremden Menschen größere Geldbeträge aus.“ Häufig würden erst Dritte – wie hier ein Bankangestellter – aufmerksam. Deshalb rät der Richter: Wem etwas komisch vorkommt, der soll sich lieber gleich bei der Polizei melden.“

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