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30.04.2018

Neues Gesetz zum Datenschutz

Workshop erklärt, was Vereine jetzt beachten müssen

Ab dem 25. Mai gilt nach einer zweijährigen Vorbereitungsfrist in der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Es ist in der Datenschutz-Grundverordnung enthalten. Die inhaltlichen Anforderungen ähneln dem derzeitig geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie neue Anforderungen mit sich, die auch für Vereine wichtig sind. Neu ist auch, dass der Gesetzgeber die Datenschutzaufsichtsbehörden einerseits ermächtigt hat, gegen Verstöße empfindliche Geldbußen zu verhängen, aber andererseits auch verlangt, dass erkannte oder gemeldete Verstöße geahndet werden und, dass die Strafen empfindlich sein müssen.

Der Bürgernetzverein Neuburg-Schrobenhausen lädt in Zusammenarbeit mit dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement deshalb zu einem Workshop ein. Dieser findet am Mittwoch, 6. Juni, von 19 bis 21 Uhr im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen statt. Referent ist Hubert Daubmeier. Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte wird unter anderem über wesentliche Forderungen der Datenschutz-Grundverordnung an Vereine und deren Umsetzung sprechen. Als Vereinsvorsitzender in einem Sportverein sowie als stellvertretender Vorsitzender im Bürgernetz Neuburg-Schrobenhausen sind ihm die Realitäten des Vereinslebens bekannt.

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