Niederlage für die IMA
Urteil des Oberlandesgerichtes München gegen die Flugplatz-GmbH in Manching. Es geht in dem Rechtsstreit mit dem Bund um das Betreibermodell am Flughafen und rund 555 000 Euro
Manching Niederlage für die IMA in München: Die Berufung der „Gesellschaft zur zivilen Mitbenutzung des Flugplatzes Ingolstadt-Manching“ (IMA) gegen ein Urteil des Landgerichts München wurde vom Oberlandesgericht München für Zivilsachen gestern zurückgewiesen. Das bestätigte ein Pressesprecher des Gerichts auf Anfrage.
Sollte die IMA nicht binnen der Vierwochenfrist eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erheben, bleibt es dabei: Die Betreibergesellschaft wird von den – ihrer Darstellung nach – bereits an den Bund allerdings „unter Vorbehalt“ gezahlten 555000 Euro wohl nichts zurückbekommen. Das Gericht hatte in einer Pressemitteilung geschrieben, die IMA weigere sich zu zahlen.
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