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  3. Neuburg: Notarzt soll Autofahrer gefährdet haben

Neuburg
03.02.2015

Notarzt soll Autofahrer gefährdet haben

Bei einem Notarzteinsatz entscheiden Sekunden darüber, ob ein Mensch gerettet werden kann. Für Alexander Hatz hat seine Fahrweise bei einem Einsatz nun juristische Konsequenzen. 
Foto: Symbolfoto: Stephan Jansen/dpa

Ein Notarzt war im Einsatz, als ein Kind zu ersticken drohte. Er wurde angezeigt, weil er andere Autofahrer in Bedrängnis gebracht haben soll. Nun soll er 4500 Euro zahlen.

Seit 23 Jahren ist Dr. Alexander Hatz als Notarzt in der Region unterwegs. Fast immer mit Blaulicht und Martinshorn und mit erhöhtem Tempo – weil es im Ernstfall schnell gehen muss und es um die Gesundheit oder sogar das Leben eines Menschen geht. Nicht anders verhielt es sich im April vergangenen Jahres. Doch der damalige Einsatz hat heute strafrechtliche Konsequenzen. Denn ein entgegenkommender Autofahrer hat Hatz angezeigt. Nun flatterte dem Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes in der Region 10 ein Strafbefehl ins Haus. Er soll 4500 Euro zahlen und seinen Führerschein für sechs Monate abgeben.

Alexander Hatz: "Meine berufliche Grundlage ist gefährdet."

Hatz wusste seit Mai, dass gegen ihn ermittelt wird, konnte sich aber nicht vorstellen, dass die Folgen so gravierend sein würden. „Zuerst einmal konnte ich mich nicht an eine gefährliche Situation erinnern. Und zum Zweiten befand ich mich im Einsatz zu einem lebensbedrohlichen Kindernotfall, hatte Blaulicht und Martinshorn, sowie Abblendlicht und Nebelscheinwerfer an.“

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