Nur wer arbeitet, hat eine Perspektive
Die FDP möchte heute im Kreistag wissen, wie es im Landkreis um die Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge bestellt ist. Die Handhabe liegt im Ermessensspielraum der Ausländerbehörde.
Flüchtlinge, die in Ausbildung sind oder kurz davor stehen, dürfen nicht von Abschiebung bedroht sein. Im Herbst 2016 haben die Staatsregierung, die bayerische Wirtschaft und die Bundesagentur für Arbeit dies mit der Vereinbarung „Integration durch Arbeit“ beschlossen. In der Praxis wirkt sich das bislang freilich kaum aus. Nach Auskunft der Ausländerbehörde gibt es im Landkreis noch keinen einzigen Fall. Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen generell regeln die Landratsämter eigenverantwortlich.
Die FDP hinterfragt diese Praxis nun. Die liberalen Kreisräte Bettina Häring und Alfred Bircks bringen in der Kreistagssitzung am Donnerstag eine Anfrage ein, wie die Landkreisbehörde das Thema handhabt. Auch weil die Angelegenheit für die heimische Wirtschaft von Interesse sei, heißt es. „Es kann doch nicht sein, dass je nach Landkreis unterschiedliche Kriterien gelten, ob überhaupt und für welche Dauer eine Arbeitsgenehmigung für einen Asylbewerber ausgestellt wird“, sagt Bettina Häring. Man solle es den Menschen vielmehr ermöglichen, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. „Sowohl für die Betriebe, die einen Asylbewerber einstellen wollen, als auch für die Asylsuchenden selbst ist eine so unberechenbare Politik Gift.“ Deshalb wolle man erfahren, welche Maßnahmen die Kreisbehörde unterstütze, um Flüchtlinge in Arbeit zu bringen, erklärt die Neuburger Kreisrätin.
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