Gemeinde Oberhausen regelt Vorgaben für Stellplätze
Wieviel „Strafe“ ein Bauherr bezahlen muss, wenn er auf einem Grundstück nicht die notwendige Anzahl an Parkplätzen bereitstellen kann.
Wer in Oberhausen baut, muss dafür sorgen, dass auf dem Grundstück auch Platz für zwei Parkplätze pro Wohnung ist. Diese Vorgabe macht die Gemeinde ihren Bauherren. Allerdings gibt es in Oberhausen keine Stellplatzverordnung, die diese Forderung juristisch untermauert – und genau das ist nach Ansicht des Landratsamts ein Problem. Deshalb tritt nun eine solche Satzung zum 1. April in Kraft.
Darin ist auch die Ablösesumme für einen Stellplatz festgeschrieben. Bürgermeister Fridolin Gößl schlug 6500 Euro als Betrag vor. Zum Vergleich: Die Satzung in Neuburg sieht eine Ablösesumme von 10.000 Euro vor. „Bei uns kostet die Herstellung eines Parkplatzes nicht weniger als in Neuburg“, meinte dazu Gemeinderat Dieter Burgard, worauf sich der Gemeinderat einstimmig auf diesen Betrag als Ablöse für einen Stellplatz einigte. (mad)
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