PFC-Ansprüche verjähren vorerst nicht
Die Bundeswehr macht nun fünf Jahre lang nicht von ihrem Anspruch auf Verjährung Gebrauch. Betroffene können Anträge stellen.
Es war eine der zentralen Forderungen beim Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium, Thomas Silberhorn, bei der Wehrtechnischen Dienststelle 61 in Manching im Mai: Bei der PFC-Problematik sollte die Bundeswehr vorerst von ihrem Recht auf Verjährung nicht Gebrauch machen. Silberhorn versprach deshalb bei der Veranstaltung, erneut einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die Schadenersatzansprüche der betroffenen Anwohner prüfen zu lassen – mit Erfolg. „Aufgrund der besonderen Lage, der Fragestellungen und Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den PFC-Kontaminationen in Manching und Neuburg sowie der herausgehobenen Verantwortung des Staates für seine Bürger erscheint es angemessen, diesen zeitlich und räumlich begrenzten Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären“, wird Thomas Silberhorn in einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zitiert.
PFC: Bundeswehr kommt den Betroffenen entgegen
Das bedeutet, dass die Bundeswehr nun fünf Jahre lang nicht von ihrem Anspruch auf Verjährung Gebrauch machen wird. Die Betroffenen aus Manching und Neuburg, die bereits einen Antrag auf Schadenersatz wegen der PFC-Kontaminierungen gestellt haben, können nun beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr eine Vereinbarung über den Verzicht auf eine Einrede der Verjährung für fünf Jahre schließen – und zwar auch rückwirkend für bereits verjährte Forderungen. Dadurch soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, den Ausgang der bereits anhängigen Klageverfahren abzuwarten, bevor sie gegebenenfalls selbst den Rechtsweg beschreiten, teilte Silberhorn in einem Schreiben MdB Reinhard Brandl mit.
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