Prozess um Bluttat in Bittenbrunn: Freispruch oder Haft?
Plus Im Prozess um die 30-Jährige, die ihren Ex-Freund erstochen haben soll, fanden am Landgericht Ingolstadt die Plädoyers statt. Die Verteidigung setzt auf Notwehr, die Staatsanwaltschaft auf einen minder schweren Fall des Totschlags.
Freispruch wegen Notwehr oder ein minder schwerer Fall des Totschlags? Darauf plädierten Verteidigerin Christina Keil beziehungsweise Staatsanwalt Frank Nießen, als es vor dem Schwurgericht des Ingolstädter Landgerichts zum siebten Mal um die Bluttat in Bittenbrunn ging. Der Fall ist bekannt: Eine 30-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt soll in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2019, irgendwann zwischen 23 Uhr und 0.30 Uhr, ihren 41-jährigen Ex-Freund in dessen Wohnung in der Eulatalstraße in Neuburg erstochen haben (wir berichteten). Von einem Totschlag, von dem in der Anklageschrift noch die Rede war und der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet wird, sprach nach der Beweisaufnahme keine der beiden Seiten mehr.
Landgericht Ingolstadt: Notwehr erscheint Staatsanwalt nicht plausibel
Wie Staatsanwalt Nießen gleich zu Beginn seines Plädoyers deutlich machte, gehe es nach dem Geständnis der Angeklagten nicht mehr darum, die Täterschaft aufzuklären, sondern darum, ob die Behauptung der 30-Jährigen, sich nur verteidigt zu haben, mit der Spurenlage und den Zeugenaussagen vereinbar sei. Nießens abschließende Einschätzung: Nein, die Erklärung der Angeklagten sei für ihn nicht plausibel. Es gebe zu viele Widersprüche und offene Fragen: Warum setzte die damals 29-Jährige den Notruf erst so spät ab? Warum versuchte sie, durch Reinigungsarbeiten Spuren zu verwischen, wenn sie doch unschuldig war? Warum hatte sie nach dem Gerangel und der Tat nur so geringe Abwehrverletzungen?
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