Raser nach tödlichem Unfall auf A9: "Was habe ich getan?"
Plus Nach einem tödlichen Raser-Unfall auf der A9 beginnt der Prozess am Landgericht Ingolstadt. Das Gericht muss die Frage beantworten, ob der Angeklagte mit Tötungsvorsatz handelte.
Will ein Gericht einen Raser nicht nur wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher Tötung verurteilen, ist der Begründungsaufwand hoch. Wer im Straßenverkehr den Tod anderer in Kauf nehme, gefährde sich auch selbst, argumentiert der Bundesgerichtshof. Das spreche gegen einen Tötungsvorsatz. Was aber heißt das für den Prozess wegen eines tödlichen Unfalls auf der A9, der am Mittwoch begonnen hat?
Raser-Unfall auf A9 bei Ingolstadt: Prozess beginnt mit Verzögerung
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Ingolstädter Landgericht über den Fall verhandelt, musste dann aber nach Verhinderung eines Prozessbeteiligten den Prozess aussetzen. Angeklagt ist ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Ihm wird vorgeworfen, am 20. Oktober 2019 gegen 23 Uhr mit seinem BMW M4, den er auf 560 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von 350 Kilometer pro Stunde getunt haben soll, mit mindestens 232 Stundenkilometern auf einen Audi A4 aufgefahren zu sein, dessen 22-jähriger Fahrer keine Chance hatte: Sofort nach dem Aufprall sei er gestorben, steht in der Anklage.
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