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Ingolstadt
13.08.2018

Rupert Stadler bleibt weiter in Haft

Rupert Stadler bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Seine Haftbeschwerde ist vom Landgericht München I verworfen worden. Mittlerweile ist der beurlaubte Audi-Chef seit acht Wochen in Untersuchungshaft in der JVA Gablingen.
Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

Der beurlaubte Audi-Chef ist seit zwei Monaten in Haft. Jetzt wurde seine Haftbeschwerde abgewiesen. Wie geht es nun weiter?

Der beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht München I hat die Haftbeschwerde von Stadler verworfen. Auch der Haftbefehl bleibt bestehen. Das teilte das Gericht am Montag in einer Pressemeldung mit. Konkret bedeutet das, dass Stadler in absehbarer Zeit wohl nicht aus der Untersuchungshaft in der JVA Gablingen bei Augsburg entlassen wird. In den vergangenen Tagen waren immer wieder Stimmen laut geworden, dass es bald zu einer Entscheidung kommen könnte. Doch die ist jetzt nicht im Sinne Stadlers ausgefallen.

In der Begründung des Gerichts heißt es: „Die Kammer geht in ihrer Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht.“ Er soll, so sieht es das Gericht, von den manipulierten Dieselmotoren konkret gewusst haben oder zumindest bewusst die Augen vor den Manipulationen verschlossen haben. So sei es möglich gewesen, dass die betroffenen Motoren weiter verkauft werden konnten. Das Landgericht München, das über die Beschwerde entschieden hat, geht zudem weiter von einer Verdunklungsgefahr aus. Das war auch der Grund, weshalb Stadler vor zwei Monaten, am 18. Juni, in seinem Haus im Ingolstädter Westen festgenommen worden war. Zum Verhängnis geworden war ihm offenbar ein von den Ermittlern mitgehörtes Telefonat. Darin soll Stadler angedacht haben, einen möglichen Informanten aus Unternehmenskreisen beurlauben zu lassen. Offiziell gilt Rupert Stadler seit 30. Mai als Beschuldigter in der Dieselaffäre. Ihm wird Betrug und mittelbare Falschbeurkundung zur Last gelegt.

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