Schrotthändler muss in die Berufung
Die Staatsanwaltschaft Landshut lässt den Freispruch des Einzelrichters nicht gut sein und wendet sich nun an das Landgericht. Das war auch so zu erwarten
Ingolstadt/Landshut Ob es ein Fehler war oder die Taktik gut gewählt ist, wird sich wohl erst im Sommer kommenden Jahres zeigen. Da wird der Schrotthändler aus dem Donaumoos voraussichtlich wegen seiner Vorwürfe gegen die Ingolstädter Justiz wieder auf der Anklagebank sitzen. Dann vor dem Landgericht.
Das wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft Landshut angerufen. Die Anklagebehörde hat Berufung gegen den Freispruch vom Montag eingelegt. Wie ausführlich berichtet, hat der Landshuter Amtsrichter Bernhard Suttner den Schrotthändler vom Anklagevorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen.
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