Schuldspruch: Mann hat 14-Jährigen vergewaltigt
Nach drei intensiven Verhandlungstagen gibt es ein Urteil im Missbrauchsprozess vor dem Neuburger Amtsgericht.
Sexueller Missbrauch von Kindern gehört zu den schwierigsten Fällen, mit denen sich ein Gericht auseinandersetzen kann. Denn in der Regel kennen nur Täter und Opfer die ganze Wahrheit. Zeugen sind selten dabei. Darin waren sich sowohl Staatsanwältin Sandra von Dahl als auch Verteidiger Marcus Knoller einig, als sie am Dienstag vor dem Neuburger Amtsgericht ihre Plädoyers vortrugen. Ihre Forderungen hätten unterschiedlicher nicht sein können: drei Jahre und sechs Monate Gefängnis oder Freispruch? Am Ende war es an Jugendrichter Gerhard Ebner und seinen beiden Schöffen, eine Entscheidung zu treffen.
Der Richter sprach den Angeklagten der Vergewaltigung schuldig
Der Angeklagte sei schuldig der sexuellen Nötigung in mehreren Fällen und der Vergewaltigung, verkündete Ebner nach fast zehn Stunden Sitzung. Dafür muss der mittlerweile 40-jährige Neuburger insgesamt zwei Jahre und vier Monate in Haft, eine Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht mehr möglich. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung oder Revision eingelegt werden.
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