"Sie Königin, er Sklave": So kam es zum Urteil für die Bluttat in Bittenbrunn
Plus Vor fast einem Jahr hat eine 30-Jährige im Neuburger Ortsteil Bittenbrunn ihren Ex-Freund erstochen. Jetzt wurde die Frau wegen Totschlags verurteilt. Zur Sprache kamen verstörende Details der Beziehung.
Reglos hört die Angeklagte die Worte des Vorsitzenden Richters Konrad Kliegl: „Sechs Jahre und sechs Monate Haft.“ Es ist die Strafe für eine Tat, die im vergangenen Jahr, einen Tag vor Weihnachten, den Neuburger Ortsteil Bittenbrunn erschüttert hatte. Eine damals 29-Jährige – die Angeklagte – hatte mitten in der Nacht in der gemeinsamen Wohnung in der Eulatalstraße ihren Ex-Freund erstochen. Zwei Mal hatte sie ihm ein Messer in den Körper gerammt, „binnen weniger Minuten sei der Mann verblutet, so Kliegl. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss die Frau aber wohl nicht mehr lange ins Gefängnis. Bereits ab März – dann wäre sie einschließlich der Untersuchungshaft 15 Monate in Haft gewesen – könnte sie mit ihrer zweijährigen Drogentherapie beginnen. Der Rest der Strafe könnte zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Angeklagte spricht von Notwehr, weshalb es zu der Tat in Bittenbrunn gekommen ist
Die Angeklagte hatte die Tat – zumindest in Teilen – zugegeben. Sie habe auf den 41-Jährigen mit einer Tasse eingeschlagen und danach auf ihn eingestochen. Doch alles nur, weil sie sich wehren wollte. Weil der Mann sie zuvor im Streit mit einem Messer bedroht habe, sie angreifen wollte. Voller Panik habe sie sich nur verteidigen wollen. Ihre Anwältin Christina Keil (München) hatte deshalb auch auf Freispruch plädiert.
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