So ein Kas’!
Der Obazde ist ins Visier der EU geraten. Wer ihn unter diesem Namen anbieten will, muss sich nicht nur an eine Rezeptur halten, sondern auch bezahlen
Der Himmel der Bayern lässt sich im Sommer vom Biergarten aus entspannt betrachten. Dazu gehören ein kühles Getränk, vorzugsweise im Maßkrug serviert, und eine Brotzeit. Und für viele gehört aufs Brettl eine gute Portion Obazda. Doch damit könnte schon bald Schluss sein: Weil die bayerische Spezialität als geografische Angabe ins Verzeichnis der Europäischen Kommission eingetragen wurde, steht sie unter einem besonderen Schutz. Wer den Käse verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er sich an die vorgegebene Rezeptur hält – und sich zudem kostenpflichtig kontrollieren lassen.
Das Thema ist nicht ganz neu: Denn schon seit 2015 ist der Obazde seitens der EU eine geschützte geografische Angabe. Jetzt allerdings kommen die Kontrollen. Die großen Hersteller wie Alpenhain, die Metzgereikette Vinzenz Murr oder der Feinkostlieferant Dallmayr haben sich bereits mit der neuen Regelung abgefunden und sich in eine Liste eingetragen, um ihre Produkte weiter unter dem Namen „Obazda“ bzw. „Obatzter“ verkaufen zu können. In einem nächsten Schritt sind nun die Gastronomen dran.
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