Stadt erinnert an die Pflicht: Winterdienst
Werktags muss schon um 7 Uhr geräumt sein
Aufgrund der angesagten Schneefälle erinnert die Stadt Neuburg an die per Satzung festgelegte Winterdienstpflicht der Bürger. Alle Straßenanlieger, egal ob Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder Erbbauberechtigter, die an einer öffentlichen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winterdienst verpflichtet. Das bedeutet, dass sie die Gehflächen auf einer Mindestbreite von 1,5 Metern von Schnee und Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist.
Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht früh. Die Bürger müssen nämlich werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr ihren sogenannten „Anliegerverpflichtungen“ nachkommen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.