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Finanzen
13.02.2020

Stadt kann über die Stadtwerke (vorerst) weiter Steuern sparen

Bundesfinanzhof nahm Vorlage an den EU-Gerichtshof zurück. Damit bleibt es beim steuerlichen Querverbund

Viele bayerische Kommunen, darunter auch die Stadt Neuburg, können durchschnaufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich keinen Anlass mehr, darüber zu entscheiden, ob es mit europäischem Recht vereinbar ist, dass Kommunen ihre Betriebe, die dauerhaft Verlust machen, in kommunale Eigengesellschaften wie etwa Stadtwerke auslagern – und dadurch Steuern sparen. Eine entsprechende Vorlage hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt zurückgezogen. Das erklärte Neuburgs Rechtsdirektor Ralf Rick im Werkausschuss. Ausgangspunkt für den BFH war die Klage eines Energieversorgungsunternehmens in der Rechtsform einer GmbH. Da die Anteile der Klägerin zu 100 Prozent von einer Stadt gehalten werden, handelt es sich um eine sogenannte kommunale Eigengesellschaft. So wie es sich auch in Neuburg mit den Stadtwerken verhält. Aus dem Betrieb einer Schwimmhalle erwirtschaftete der Energieversorger 2002 und 2003 (dauerhaft) Verluste. Diese wurden aber vom Finanzamt nicht steuermindernd anerkannt. Der Klageverlauf schaukelte sich bis zum BFH hoch. Dieser bat den EuGH um Klärung, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Eine Entscheidung, die für Kommunen von großer Bedeutung wäre.

Nachdem aber das Energieunternehmen seine Klage gegen das Finanzamt zurückgezogen hat, nahm auch der Bundesfinanzhof seine Anfrage beim EuGH zurück. Dass vorläufig in der grundsätzlichen Frage keine Entscheidung getroffen wird, heißt aber nicht, dass die EU-Kommission nicht das Recht dazu hätte, die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt aufzugreifen, um dann zu klären, ob dieses Vorgehen mit den europäischen Normen übereinstimmt.

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