Sterben wird deutlich teurer in Ehekirchen
Gemeinderatverabschiedet neue Friedhofssatzung
Sterben wird teurer in Ehekirchen. Der Gemeinderat hat zum 1. Januar 2018 eine neue Friedhofssatzung erlassen, um künftig kostendeckend und rechtssicher arbeiten zu können. Das bedeutet, dass die Gebühren für Grabplätze, Unterhalt und die Leichenhausnutzung deutlich angehoben werden müssen. „Wir waren viel zu günstig“, brachte es Bürgermeister Günter Gamisch bei der jüngsten Gemeinderatssitzung auf den Punkt. Der Schritt sei nicht angenehm, man habe aber keine Wahl, nachdem die Rechnungsprüfung am Landratsamt die Neuberechnung gefordert hatte.
In der Gemeinde gibt es insgesamt acht Friedhöfe und bis dato keine einheitliche Regelung. Die Gebühren wurden getrennt berechnet, was sich nun ändern wird. Wesentlich für die Kostenverteilung sind Art und Größe der Gräber, Ruhezeiten und Grabstellen. Das führt in den meisten Fällen zu einer ziemlichen Kostensteigerung. Spitzenreiter ist der Friedhof in Hollenbach. Dort werden Familiengräber künftig mit 1125,52 Euro veranschlagt, bisher waren es 300 Euro. Das entspricht einer Steigerung von stolzen 275 Prozent. Nur in Ehekirchent wird es billiger. Im östlichen Teil des Gottesacker sinken die Kosten für Einzel- und Familiengräber um rund 25 Prozent.
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