Tempo 30 in Lichtenau ist nicht rechtens
Plus Seit sieben Jahren gibt es in der Windener Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die eigentlich gar nicht erlaubt ist. Doch niemand hat sich daran gestört – bis ein Lichtenauer Bürger das Innenministerium eingeschaltet hat.
Demnächst werden Autofahrer durch die Windener Straße in Lichtenau wohl wieder mit Tempo 50 fahren dürfen. Diese Vermutung liegt zumindest nach der jüngsten Überprüfung des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen nahe. Denn die Kreisbehörde hat festgestellt, dass es für die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h keine rechtliche Grundlage gibt und infolgedessen die 30er-Schilder entfernt werden müssen. Die Krux an der Geschichte: Das illegale Tempolimit besteht bereits seit sieben Jahren und wäre wohl niemandem aufgefallen, hätte nicht ein Lichtenauer selbst das bayerische Innenministerium darauf gestoßen.
Doch von Anfang an: Anwohner der Windener Straße hatten mehrfach moniert, dass Autofahrer immer wieder zu schnell durch die Wohnstraße fahren würden, weshalb sich der Gemeinderat Anfang 2013 dazu entschieden hat, dort probeweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen. Georg Niedermeier, der auch schon damals im Gremium saß, erinnert sich an die Entscheidung: Über ein halbes Jahr hinweg sollte damals kontrolliert werden, ob ein Tempolimit den gewünschten Effekt erzielt. Die Probephase war per Gemeinderatsbeschluss bis 31. Juli 2013 begrenzt. Ob eine 30er-Begrenzung an dieser Stelle überhaupt rechtlich zulässig ist, sei damals nicht geprüft worden, sagte er in der Gemeinderatssitzung am Montag.
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