Tierschutzverein kommt mit Beschwerde nicht durch
Plus Schon länger brennt ein Rechtsstreit um den Zugangsweg zu einem vom Neuburger Tierschutzverein geerbten Grundstück bei Wettstetten.
Bereits vor einigen Jahren hat der Neuburger Tierschutzverein ein 8000 Quadratmeter großes ehemaliges Minigolfgelände am Adelmannsberg bei Wettstetten geerbt. Darauf will der Verein eine Wildtierstation errichten, ein Heim für alte, kranke und bedrohte Tiere (wir berichteten). Um zu diesem Grundstück zu gelangen, muss man allerdings einen Weg passieren, der aktuell nur von Anliegern der dortigen Wochenendhausgemeinschaft genutzt werden darf. Diese haben sogar einen Zaun errichtet, damit niemand außer ihnen durchkommt – also auch nicht die neuen Eigentümer des einstigen Minigolfgeländes. Der Rechtsstreit um die Nutzung des Weges hat schon das Ingolstädter Amtsgericht, das Landgericht – und nun auch das Oberlandesgericht (OLG) in München beschäftigt.
Mit Beschluss vom Januar hatte die vierte Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt den Antrag des Tierschutzvereins auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Öffnung und Beseitigung des Zaunes zurückgewiesen. Daraufhin hat der Verein Beschwerde eingelegt. Der Fall ging ans OLG. Wie die Pressesprecherin des Landgerichts Ingolstadt, Heike Linz-Höhne, am Montag mitteilte, teilt das Oberlandesgericht die Auffassung des Landgerichts. Diese Entscheidung erfuhr auch der Tierschutzverein, woraufhin dieser seine Beschwerde zurücknahm, so die Pressesprecherin Linz-Höhne. „Damit ist der Beschluss des Landgerichts rechtskräftig. Das Tor bleibt zu." Zumindest vorerst.
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