Es ist eine schöne Geste, auf Wunsch kostenlos Trinkwasser zu reichen. Aber eine Pflicht darf das für Cafe- oder Restaurantbesitzer nicht werden.
Manchmal fragt man sich, was den Tausenden von Beamten in Brüssel nicht noch alles einfällt. Man erinnere sich nur an die irrsinnige Richtlinie für die maximale Krümmung von Gurken. Und auch Schnuller oder Kondome unterliegen bestimmten Anforderungen.
Seit zehn Jahren befasst sich die Kommission zum Beispiel mit einer EU-Schnullerkettenverordnung. Auf 52 eng bedruckten Seiten, unterteilt in acht Kapitel mit 40 Unterpunkten steht alles Wissenswerte dazu. Gleichwohl gibt die Behörde zu, dass Unfälle durch Schnullerketten eigentlich nicht bekannt sind. Auch die Größe eines Kondoms ist streng geregelt: Länge nicht weniger als 16 Zentimeter, die Weite darf nicht mehr als zwei Millimeter von der auf der Packung angegebenen Weite abweichen und in einem Kondom müssen fünf Liter Flüssigkeit Platz finden.
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