Trotz schönen Wetters: Bleiben Sie daheim!
Polizei rät von Freizeitaktivitäten und Spazierfahrten ab
Angesichts des prognostizierten Frühlingswetters am Wochenende weist das Polizeipräsidium Oberbayern Nord darauf hin, den von der Staatsregierung verhängten Vorgaben über Infektionsschutzmaßnahmen unbedingt Folge zu leisten.
Unter anderem ist dort verfügt, dass die Wohnung nur verlassen werden darf, wenn triftige Gründe vorliegen. Reine Ausflugsfahrten mit dem Motorrad oder dem Cabriolet sind nicht erlaubt. Gruppenbildungen bei Picknicks im Park oder ein längeres Verweilen auf Parkbänken verstoßen gegen die Vorschrift. Bei allem Verständnis, in den bevorstehenden Ostertagen die Freizeit nutzen und soziale Kontakte pflegen zu wollen, appelliert die Polizei an die Solidarität und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, eigene Interessen zugunsten des Allgemeinwohls zurückzustellen. Auch vor dem Hintergrund, keine extra freigemachten Kapazitäten in den Krankenhäusern durch vermeidbare Verletzungen bei Verkehrsunfällen zu belegen, bittet die Polizei, Spazierfahrten unbedingt zu unterlassen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrolliert und Zuwiderhandlungen konsequent anzeigt werden. Viele Fragen im Kontext mit der Corona-Pandemie können unter im Netz unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php abgerufen werden. (nr)
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