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08.08.2020

Überholverbot: Keine riskanten Manöver mehr

Dieses Schild bedeutet: Radfahrer überholen verboten.
Foto: Luzia Grasser

Neuburg setzt Neuerung im Straßenverkehr um

Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, die am 28. April in Kraft getreten ist, soll eine sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität gefördert und mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr erreicht werden. Wie jetzt aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung hervorgeht, wurde die erste Maßnahme in der Neuburger Blumenstraße umgesetzt.

Mit der Erweiterung der StVO gibt es auch eine Reihe an neuen Vorschriften. Eine davon ist der neue Mindestabstand für Autofahrer beim Überholen von Fahrrädern, die einen Abstand von mindestens 1,5 Metern innerhalb von Ortschaften vorschreibt. Diese Regel könne in engen Straßen schnell ein Problem werden, heißt vonseiten der Stadt. Bürger hätten diese Angelegenheit bei Oberbürgermeister Bernhard Gmehling vorgebracht, der sich schließlich für ein Verbot zum Überholen von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen in der Blumenstraße aussprach. Autofahrer dürfen demnach zwischen dem Kolpinghaus und der Einmündung Münchener Straße keine riskanten Überholmanöver mehr durchführen.

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