Überschwemmungsgebiet wird teuer für Betroffene
Landratsamt äußert sich zur Neufestsetzung an der Kleinen Paar. Wasserwirtschaftsamt sammelt derzeit Daten zur vorläufigen Sicherung an der Donaumoos-Ach
Hochwasserereignisse sind wie langfrequente Wellen. Schwappen sie übers Land hinweg, sind die Folgen oft fatal, entsprechend alarmiert ist die Öffentlichkeit. Im Wellental dagegen relativiert sich die Betroffenheit, eine trügerische Verdrängung stellt sich ein. Dabei ist sicher, die nächste Hochwasserwelle kommt bestimmt – irgendwann. Der Staat treibt deshalb den Hochwasserschutz voran, indem er Überschwemmungsgebiete festlegt. Mittels eines statistischen Modells werden Gebiete bestimmt, die bei einem Jahrhundert-Hochwasser (HQ100) voraussichtlich überschwemmt werden. Die Wasserwirtschaftsämter sind durch das Bayerische Wassergesetz verpflichtet, diese Areale zu ermitteln und zu kartieren. Die rechtliche Umsetzung vor Ort fällt in den Aufgabenbereich der Landratsämter. Im konkreten Fall der Kleinen Paar hat die Neuburger Behörde 2015 eine vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes ausgesprochen. Die Marktgemeinde fühlt sich dadurch in ihrer kommunalen Selbstverwaltung beeinträchtigt und prüft eine Klage.
Das Überschwemmungsgebiet wird am Modell festgelegt
Ermittelt wird ein derartiges HQ100-Ereignis mittels eines zweidimensionalen, hydraulischen Modells auf Grundlage der Laserscan-Daten des Bayerischen Landesamt für Vermessung. Gelände und Flusslauf werden im Computer mit dem Abfluss eines 100-jährlichen Hochwassers „geflutet“. Die so ermittelten Daten werden dann in Karten dargestellt. Dass sich die Kleine Paar bei Hochwasser so ausbreitet wie am Modell, bezweifelt allerdings Burgheims Bürgermeister Michael Böhm. Kurz nachdem er sein Amt angetreten hatte, war die gesetzliche Auflistung des Überschwemmungsgebietes auf seinem Schreibtisch gelandet. Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes „Nordpark“ nördlich der B16 und westlich der Bertoldsheimer Straße lag damit auf Eis.
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