Untreue: Das erste Urteil ist gesprochen
Langjähriger Geschäftsführer des Kreisjugendrings erhält ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Strafrechtlich ist die Sache damit erledigt, doch jetzt geht’s ums Geld
Zweieinhalb Jahre lang hat sich die Staatsanwaltschaft Ingolstadt durch Akten, Unterlagen und Mitschriften gewühlt, vor einigen Monaten sogar eine externe Wirtschaftsprüfungsfirma hinzugezogen. Aber nun ist Schluss. Auch wenn noch lange nicht alle Ungereimtheiten aufgeklärt werden konnten, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Nicolas Kaczynski sagt, sind die Ermittlungen im Fall des langjährigen Geschäftsführers des Kreisjugendrings (KJR) Neuburg-Schrobenhausen abgeschlossen. Er hat einen Strafbefehl erhalten. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Untreue. Weil der Neuburger keine Vorstrafen hat und sich kooperativ gezeigt habe, wurde die Freiheitsstrafe ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Ins Rollen gekommen war die ganze Geschichte Mitte 2014, als der Revisionsbericht des Bayerischen Jugendrings diverse Ungereimtheiten feststellte. Eine genaue Überprüfung ergab eine ganze Latte an Vorwürfen, angefangen bei falschen Kilometerabrechnungen, über fiktive Zahlungen bis hin zu manipulierten Arbeitsverträgen. 150000 Euro Rücklagen hatte der KJR vorsorglich eingefroren, für den Fall, dass zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen.
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