Urteil: 34-Jähriger ist schuldig
Er ist in einen Bauhof und ein Gartenhaus eingebrochen
Ein 34-Jähriger ist zweimal in ein Garten-/Wochenendhaus und einmal in den Bauhof einer Gemeinde im östlichen Landkreis eingebrochen. Dabei hat der Mann Werkzeuge und Geräte im Wert von rund 10000 Euro gestohlen (wir berichteten). Dies sah Richterin Celina Nappenbach gestern – beim zweiten Verhandlungstag am Neuburger Amtsgericht – als erwiesen an. Die Forderungen, die Oberstaatsanwalt Nicolas Kaczynski und Verteidiger Richard Winter in ihren Plädoyers vorbrachten, lagen weit auseinander.
Beim ersten Verhandlungstag war es zu keinem Urteil gekommen, da bei der Verlesung des Bundeszentralregisters ans Licht kam, dass der Angeklagte wegen einiger Straftaten – darunter Diebstahl – bereits mehrere Jahre in einer psychiatrischen Anstalt verbracht hatte. Richterin Nappenbach las einen Auszug aus einem Schreiben eines Münchner Klinikums vor. Sie kam allerdings zu dem Schluss, dass keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten vorliege. Damit erklärte sie die Beweisaufnahme für beendet.
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